Rechtsprechung
   BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20635
BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00 (https://dejure.org/2001,20635)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00 (https://dejure.org/2001,20635)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 26 W (pat) 179/00 (https://dejure.org/2001,20635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren, wobei die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren entscheidend ist (EuGH GRUR 1998, 922, 223 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Marken abzustellen, (vgl EuGH aaO - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/TISSERAND mwN).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren, wobei die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren entscheidend ist (EuGH GRUR 1998, 922, 223 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Mithin setzt die Feststellung der Prägung des Gesamteindrucks eines mehrteiligen Zeichens durch einen Bestandteil voraus, daß die weiteren Bestandteile so in den Hintergrund treten, daß sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beitragen (vgl BGH WRP 2000, 173, - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehören insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Hiergegen kann sich die Markeninhaberin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BGH GRUR 1998, 165 -RBB berufen.
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Da maßgeblicher Zeitpunkt für die im Widerspruchsverfahren zu prüfende Schutzfähigkeit von Bestandteilen der älteren Marke grundsätzlich der Anmeldetag der jüngeren Marke ist, sind die tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Zeitpunkt dieser jüngeren Anmeldung maßgeblich (vgl BGH GRUR 1961, 347, 350 - Almglocke).
  • BPatG, 27.02.1996 - 24 W (pat) 8/95
    Auszug aus BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 179/00
    Den für absolute Schutzhindernisse geltenden §§ 153, 156 MarkenG kann außerdem entnommen werden, daß beim Inkrafttreten des Markengesetzes dadurch Chancengleichheit hergestellt werden sollte, daß alle erst nach neuem Recht schutzfähigen Zeichen (-teile) auch dann den 1. Januar 1995 als Zeitrang erhalten, wenn sie schon vorher angemeldet wurden (vgl dazu BPatG GRUR 1996, 413 f - ICPI/ICP; Ingerl-Rohnke Markengesetz § 153 Rdn 17).
  • BPatG, 12.08.2003 - 27 W (pat) 48/03
    Die mit dem 1. Januar 1995 eingetretene Schutzerweiterung für den Buchstabenbestandteil der Widerspruchsmarke gilt indessen, wie offenbar der Erinnerungsprüfer - allerdings ohne Begründung - angenommen hat, nicht uneingeschränkt, sondern nur gegenüber solchen jüngeren Marken, die nach dem 1. Januar 1995 angemeldet worden sind (vgl BPatG GRUR 1996, 413 - ICPI/ICP; GRUR 1999, 426, 428 - U.T.S: 26 W (pat) 179/00 vom 28. März 2001 - mtv/MTV - zitiert auf PAVIS PROMA).
  • BPatG, 26.06.2001 - 33 W (pat) 268/00
    Streitig ist in diesem Zusammenhang, ob mit dem Inkrafttreten des neuen MarkenG am 1.1.1995 insoweit von einer Erweiterung des Schutzumfangs auf die reine Buchstabenkombination auszugehen ist oder eine Kennzeichnungsschwäche von Haus aus zu berücksichtigen ist (vgl dazu BPatGE GRUR 1996, 413 -ICPI/ICP; 26 W (pat) 179/00, Entscheidung vom 28. März 2000 - mtv/MTV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht